Ferienwohnung Morretalblick
Allgemeine Geschäftsbedigungen
Nach fristgerechtem und schriftlichem Eingang des Gastaufnahmevertrages per Post oder E-Mail
gilt nach den deutschen Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungs-leistungen der Vertrag
zwischen Gast und Gastgeber als geschlossen.
Die gemietete Wohnung steht Ihnen am Anreisetag ab 14 Uhr zur Verfügung. Bei verspäteter
Anreise besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von nicht in Anspruch genommenen
Übernachtungen.
Am Abreisetag muss die Wohnung bis spätestens 9.30 Uhr zur Endreinigung frei sein.
Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Wohnung dem Gast Schadenersatz in
Höhe des Inklusivpreises zu leisten.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung dem Gastgeber
90% des Ausfallbetrages zu bezahlen.
Eine Stornierung muss dem Gastgeber in Textform und unterschrieben mitgeteilt werden.
Der Beherbergungsbetrieb ist nach Treu und Glauben gehalten die Ausfallzeit durch einen
Ersatzmieter so gut als möglich zu verkürzen und den dadurch abgewendeten Verlustbetrag dem
Erstmieter zurück zu bezahlen.
Der Vertrag endet mit dem Ablauf der vereinbarten Zeit. Bei vorzeitiger Beendigung des
Aufenthaltes durch den Gast bleibt der Anspruch des Gastgebers auf die volle Buchungssumme
unberührt.
Besucher sind jeweils nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung durch den Gastgeber in der
Wohnung erlaubt.
Der Gast ist nicht berechtigt, mehr Personen als im Vertrag angegeben in der Wohnung
aufzunehmen.
Der Gastgeber ist berechtigt bei der Übernachtung von zusätzlichen Personen den doppelten
Mietpreis für die gesamte gebuchte Übernachtungsdauer zu berechnen, eine fristlose Kündigung
durch den Gastgeber bleibt hiervon unberührt.
Der Gast verpflichtet sich in der Wohnung nicht zu rauchen und keine Haustiere zu halten. Dies
gilt auch für dritte Personen, die sich mit Zustimmung des Vermieters in den Mieträumen
aufhalten.
Der Gast verpflichtet sich: Haus, Grundstück sowie die Wohnung mit Inventar pfleglich zu
behandeln. Entstandene Schäden sind unverzüglich zu melden. Der Gast haftet für alle Schäden
und Beeinträchtigungen. Sie werden vom Beherbergungsbetrieb in Rechnung gestellt und sind vom
Gast zu tragen. Dies gilt auch für Schäden und Beeinträchtigungen durch dritte Personen, die sich
mit Zustimmung des Vermieters in den Mieträumen aufhalten.
Verstöße gegen diesen Vertrag seitens des Gastes berechtigen den Gastgeber zur fristlosen
Kündigung. In diesen Fällen steht dem Gastgeber der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung
auch im Kündigungsfalle zu.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort des Gastgebers.
. Hettigenbeuern/Odenwald .